Im folgenden finden Sie unsere…
• Reisebedingungen für Mehrtagesfahrten bzw. Pauschalreisen
• AGB für Tagesfahrten
• AGB für Mietomnibus
Alle Texte finden Sie auch als PDF auf unserer Download-Seite.
Im folgenden finden Sie unsere…
• Reisebedingungen für Mehrtagesfahrten bzw. Pauschalreisen
• AGB für Tagesfahrten
• AGB für Mietomnibus
Alle Texte finden Sie auch als PDF auf unserer Download-Seite.
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Kreisbahn Aurich GmbH, nachstehend „KBA-Jan-Klein“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
2. Bezahlung
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4. Preiserhöhung; Preissenkung
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
KBA-JAN-KLEIN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei KBA-JAN-KLEIN wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Entschädigung in % des Reisepreises | |||||
Zugang vor
Reisebeginn |
A | B | C | D | E |
bis 45. Tag | 10% | 20% | 20% | 0% | 0% |
44. bis 22. Tag | 30% | 40% | 60% | 80% | 0% |
21. bis 15. Tag | 50% | 60% | 80% | 80% | 0% |
14. bis 7. Tag | 75% | 70% | 80% | 80% | 50% |
6. bis 2. Tag | 80% | 80% | 90% | 90% | 90% |
Am Anreisetag und bei Nichtanreise | 80% | 90% | 90% | 90% | 90% |
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
Der Kunde hat KBA-JAN-KLEIN oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von KBA-JAN-KLEIN mitgeteilten Frist erhält.
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er KBA-JAN-KLEIN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von KBA-JAN-KLEIN verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9. Beschränkung der Haftung
KBA-JAN-KLEIN haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von KBA-JAN-KLEIN ursächlich geworden ist.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber KBA-JAN-KLEIN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen
11. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
——————————————————————————————–
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2020
Reiseveranstalter ist:
Kreisbahn Aurich GmbH „Jan-Klein“
Geschäftsführer: Jens Buß
Aufsichtsratsvorsitzender: Hilko Gerdes
Sitz der Gesellschaft: Aurich
Handelsregister: Amtsgericht Aurich Nr. 3 HRB 104
USt-Id.-Nr.: DE 115 116 021
Breiter Weg 69a, 26603 Aurich
Telefon: +49 4941 95 60 60
Telefax: +49 4941 95 60 95
E-Mail: bustouristik@jan-klein.de
Datenschutz: www.jan-klein.de/datenschutzerklaerung.html
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Kreisbahn Aurich GmbH (nachfolgend „KBA-Jan-Klein“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von KBA-Jan-Klein; anzuwendende Rechtsvorschriften
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
8. Haftung von KBA-JAN-KLEIN; Versicherungen
9. Rücktritt von KBA-JAN-KLEIN wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
12. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Kreisbahn Aurich GmbH „Jan-Klein“
Geschäftsführer: Jens Buß
Aufsichtsratsvorsitzender: Hilko Gerdes
Sitz der Gesellschaft: Aurich
Handelsregister: Amtsgericht Aurich Nr. 3 HRB 104
USt-Id.-Nr.: DE 115 116 021
Breiter Weg 69a, 26603 Aurich
Telefon: +49 4941 95 60 60
Telefax: +49 4941 95 60 95
E-Mail: bustouristik@jan-klein.de
Datenschutz: www.jan-klein.de/datenschutzerklaerung.html
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Mietomnibusbedingungen, nachfolgend „MOB“ abgekürzt, werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der Kreisbahn Aurich GmbH, nachfolgend als „Busunternehmen“ bezeichnet und „BU“ abgekürzt, und dem Auftraggeber, nachfolgend „AG“ abgekürzt, zu Stande kommt. Bitte lesen Sie diese MOB vor der Auftragserteilung sorgfältig durch. Wir empfehlen die Mitführung dieser MOB während der Fahrt, die Unterrichtung Ihrer Reiseleiter und sonstigen Beauftragten sowie Ihrer Fahrgäste über den Inhalt dieser Vertragsbedingungen, damit diese sich jederzeit über ihre Rechte und Pflichten als AG und deren Auswirkungen für das Verhalten der Reiseleiter, Beauftragten und Fahrgäste selbst orientieren können.
1. Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
a) Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge des AG mit dem BU und zwar auch dann, wenn diese Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich vereinbart, in Bezug genommen oder für anwendbar erklärt worden sind.
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG haben für das Vertragsverhältnis mit dem BU keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG für anwendbar erklärt wurden und auch dann nicht, wenn das BU diesen Bedingungen nicht widerspricht.
2. Vertragsabschluss
a) In diesem Fall stellt das Angebot des BU das verbindliche Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages auf der Grundlage der in diesem Angebot bezeichneten Preise und Leistungen und dieser MOB dar.
b) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass der AG dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen in der vom BU vorgegebenen Form annimmt und dem BU diese Annahmeerklärung innerhalb einer gegebenenfalls vom BU vorgegebenen Frist zugeht. Das BU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Annahmeerklärungen anzunehmen. Es wird davon den AG unverzüglich unterrichten.
c) Das BU wird dem AG den Eingang seiner Annahmeerklärung bestätigen. Der Vertrag ist in diesem Fall jedoch rechtsverbindlich bereits mit Ein- gang der Annahmeerklärung des AG beim BU abgeschlossen und die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages damit nicht vom Zugang dieser Eingangsbestätigung beim AG abhängig.
3. Leistungen und Umfang der Vertragspflichten des BU, termingebundene Transporte, Sitzplatzzuweisungen
Der Anlass und/oder der Zweck der vertragsgegenständlichen Beförderung ist ohne diesbezügliche ausdrückliche Vereinbarung mit dem BU nicht Vertragsgrundlage. Der Wegfall oder die Änderung von Anlass und Zweck (ganz oder teilweise), insbesondere der Wegfall oder Ausfall von Zielorten, Veranstaltungen, Besuchen oder Ähnlichem begründen daher keinen Anspruch des AG auf einen kostenlosen Vertragsrücktritt, eine Kündigung, eine Preisreduzierung oder sonstige Anpassungen des Vertrages.
Dient der vertraglich geschuldete Einsatz des Busses der termingebundenen Erreichung von Zielen oder Veranstaltungen, so gilt:
a) Das BU plant unter Berücksichtigung der Streckenführung, derWitterung, der Lenkzeiten und notwendiger Pausen den Zeitbedarf und den sich hieraus ergebenden Abfahrtszeitpunkt.
b) Es obliegt dem AG, insbesondere soweit dieser Unternehmer ist, und insbesondere soweit der AG über entsprechende Erfahrungen mit dem Ziel, der Veranstaltung und/oder der Strecke verfügt, entsprechende Hinweise und Bedenken zur geplanten Streckenführung oder zum Zeitbedarf rechtzeitig gegenüber dem BU vorzubringen.
c) Soweit das BU keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verletzt, haftet das BU nicht für das rechtzeitige Erreichen des Ziels, bzw. der Veranstaltung. Durch die Verspätung verursachte Kosten des AG oder seiner Fahrgäste gehen zu Lasten des AG.d) Trifft das BU zur Vermeidung von Verspätungen oder als deren Folge nach Anweisung oder in Übereinstimmung mit dem AG bzw. dessen Beauftragten Maßnahmen (z.B. Kommunikation, Einsatz zusätzlicher Fahrer, Nutzung alternativer Verkehrsmittel), so hat der AG an das BU die entsprechenden Aufwendungen zu erstatten.
a) Hilfs- und Betreuungsleistungen sind vom BU nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
b) Den AG trifft die Pflicht, das BU bereits vor Vertragsschluss auf die voraussichtliche Zahl hilfsbedürftiger Personen hinzuweisen und genaue Angaben über deren Einschränkungen und Hilfsbedürfnisse zu machen; die Angaben sind rechtzeitig vor Fahrtbeginn zu ergänzen und zu konkretisieren. Macht eine wesentliche Erhöhung der Zahl hilfsbedürftiger Personen gegenüber den Angaben vor Vertragsschluss den Einsatz eines anderen Busses, zusätzlicher Fahrer oder sonstige besondere Maßnahmen erforderlich, so hat der AG hierfür ein besonderes Entgelt über die vereinbarte Vergütung hinaus zu bezahlen.
a) Das BU ist nicht verpflichtet, dem AG oder seinen Fahrgästen Hinweise
zu Visa-, Einreise-, Devisen- und Zollbestimmungen zu erteilen. Der AG ist selbst für die Beachtung dieser Bestimmungen, deren Einhaltung so- wie die Beschaffung notwendiger Dokumente, Genehmigungen und Unterlagen verantwortlich. Er ist verpflichtet, seine Fahrgäste zur Einhaltung der Bestimmungen und zur Mitführung entsprechender Unterlagen, Ausweispapiere und Dokumente anzuhalten.
b) Das BU schuldet dem AG keine Hinweise zu rechtlichen Konsequenzen, welche sich aus der Anmietung des Busses, dem Anlass, dem Ziel, dem Zweck und der Durchführung der Fahrt ergeben. Insbesondere obliegt es ausschließlich dem AG zu überprüfen, ob er mit der Erteilung des Auftrages an das BU und/oder der Durchführung der Fahrt in die Rechtsstellung eines Pauschalreiseveranstalters gelangt oder bezüglich der Fahrt in sonstiger Weise eigene vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen des AG seinerseits gegenüber seinen Fahrgästen begründet werden. Zur Einhaltung entsprechender Vorschriften ist der AG ausschließlich selbst verpflichtet.c) Das BU ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem AG nicht verpflichtet, über die ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegenden Versicherungen hinaus Versicherungen zu Gunsten des AG oder seiner Fahrgäste abzuschließen oder auf solche Versicherungen hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Reiserücktrittskostenversicherungen, Reiseabbruchversicherungen oder Versicherungen zur Deckung der Kosten einer Rückführung bei Unfall oder Krankheit.
4. Leistungsänderungen, Änderungen bezüglich des eingesetzten Fahrzeugs
5. Preise, Zahlung
6. Rücktritt und Kündigung durch den Auftraggeber
7. Rücktritt und Kündigung durch das BU
8. Beschränkung der Haftung des BU
§ 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je befördertem Gepäckstück 1.200,- € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9. Pflichten und Haftung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und seiner Fahrgäste, Mängelrügen (Beschwerden), Informationen über Verbraucherstreitbeilegung
Anweisungen des Fahrers oder sonstiger Mitarbeiter des BU ist seitens des AG, seiner Reiseleiter oder sonstiger Beauftragten und seiner Fahrgäste Folge zu leisten,
a) soweit sich diese Anweisungen auf die Durchführung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Inland und Ausland, insbesondere auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Einreisevorschriften beziehen,
b) soweit solche Anweisungen objektiv berechtigt sind, um einen ordnungsgemäßen Fahrtablauf zu ermöglichen oder sicherzustellen,
c) soweit die Anweisungen dazu dienen, unzumutbare Beeinträchtigungen für den Fahrer und/oder die Fahrgäste zu verhindern oder zu unterbinden.
Der AG haftet selbst, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Fahrgästen, Reiseleitern oder Beauftragten für Sach- oder Vermögensschäden des BU, die durch seine Fahrgäste, Reiseleiter oder Beauftragte verursacht wurden, insbesondere Schäden am Fahrzeug, soweit für die Entstehung des Schadens die Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des AG ursächlich oder mitursächlich geworden ist und der AG nicht nachweist, dass weder er noch seine Fahrgäste, Reiseleiter oder Beauftragten den Schaden zu vertreten haben.
sonstigen Beauftragten des BU nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen und aus dem Bus gewiesen werden, wenn durch die Nichtbefolgung der Anweisungen
a) eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften im Inland oder im Ausland eintritt oder andauert,
b) Sicherheitsvorschriften verletzt werden,c) die Sicherheit der Fahrgäste auch ohne eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften objektiv gefährdet oder beeinträchtigt wird,
d) eine ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt objektiv erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird,
e) die Fahrgäste erheblich in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werdenf) aus anderen erheblichen Gründen die Weiterbeförderung für das BU auch unter Berücksichtigung der Interessen des betroffenen Fahrgastes an der Weiterbeförderung objektiv unzumutbar ist.
Im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Beförderung besteht ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des AG gegenüber dem BU nicht.
Der AG ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu ver- meiden oder so gering wie möglich zu halten. Er hat seine Reiseleiter oder sonstigen Beauftragten vor Beginn der Fahrt zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten.
Die Kreisbahn Aurich GmbH weist für alle Reiseverträge, die nach Ziffer 2.4 im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäi- sche Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10. Verjährung
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Kreisbahn Aurich GmbH „Jan-Klein“
Geschäftsführer: Jens Buß
Aufsichtsratsvorsitzender: Hilko Gerdes
Sitz der Gesellschaft: Aurich
Handelsregister: Amtsgericht Aurich Nr. 3 HRB 104
USt-Id.-Nr.: DE 115 116 021
Breiter Weg 69a, 26603 Aurich
Telefon: +49 4941 95 60 60
Telefax: +49 4941 95 60 95
E-Mail: bustouristik@jan-klein.de
Datenschutz: www.jan-klein.de/datenschutzerklaerung.html